Was ist eine EBI?

EU-BürgerInnen haben das Recht, sich mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkt an die Europäische Kommission zu wenden, um eine konkrete Gesetzesänderung vorzuschlagen. Voraussetzung, dass sich die Kommission mit einer Initiative befasst, ist, dass sie von einer Million Menschen aus der gesamten EU unterzeichnet worden ist.

Die spezifischen Ziele, die wir der Europäischen Kommission vorgestellt haben, sind:

Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 114, 118 und 168, fordern wir die Europäische Kommission auf, alle Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die nötig sind, um

  • sicherzustellen, dass Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Patente, die Zugänglichkeit oder Verfügbarkeit künftiger COVID-19-Impfstoffe oder Behandlungen nicht behindern;
  • sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften über Daten und Marktexklusivität die unmittelbare Wirksamkeit, der von den Mitgliedstaaten erteilten Zwangslizenzen nicht einschränken;
  • rechtliche Verpflichtungen für Empfänger von EU-Mitteln einzuführen, um die gemeinsame Nutzung des Fachwissens im Bereich der Gesundheitstechnologien mit Bezug zu COVID-19, des geistigen Eigentums und/oder der Daten im Rahmen eines Technologie- oder eines Patentpools sicherzustellen;
  • rechtliche Verpflichtungen für Empfänger von Mitteln aus EU-Fonds einzuführen, um die Transparenz in Bezug auf öffentliche Beiträge, Produktionskosten sowie Zugänglichkeits- und Erschwinglichkeitsklauseln in Verbindung mit nicht ausschließlichen Lizenzen sicherzustellen.
 
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Kontakt    |   info@noprofitonpandemic.eu

Eine Europäische Bürgerinitiative ist ein Weg, der Europäischen Kommission konkrete gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen.

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